Homepage PERAUGYMNASIUM ARCHIV • SCHULHOMEPAGE 1997 - 2014   Translation
- SCHULGESCHICHTE -

  Schulreformen nach 1945
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1945 Alle Einrichtungen der letzten sieben Jahre werden aufgehoben, es gelten wieder die alten österreichischen Lehrpläne. Die Zahl der Gegenstände nimmt zu, in der ersten Klasse sind es elf, in der achten fünfzehn. Englisch wird von der 1. bis 8. Klasse gelehrt, Latein ab der 3. Klasse, ab der 7. Klasse gibt es Chemie, Darstellende Geometrie und philosophischer Einführungsunterricht. Bis 1959/60 ist Slowenisch in der Oberstufe ein Pflichtgegenstand. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht kann bis zum 14. Lebensjahr durch die Eltern, darnach durch die Schüler selbst erfolgen. Als Freigegenstände werden angeboten: Chorgesang, Orchesterübungen, Kurzschrift, Literaturpflege, Französisch.
1962 Nach Verhandlungen seit 1946 kommt erst 1962 eine Gesamtschulreform zustande. Man legt die Schulgeldfreiheit an öffentlichen Schulen gesetzlich fest. Die Bezeichnung "Mittelschule" wird in "Allgemeinbildende Höhere Schule" geändert. Anstelle der alten Schulformen treten das Gymnasium mit einem humanistischen, neusprachlichen und einem realistischen Zweig ab der 5. Klasse, sowie das Realgymnasium mit einem naturwissenschaftlichen und einem mathematischen Zweig in der Oberstufe.
1968 Erstmals nach dreißig Jahren haben Mädchen wieder die Möglichkeit, das Bundesgymnasium für Knaben zu besuchen, wenn sie die dort befindliche Form des realistischen Gymnasiums mit nur einer lebenden Fremdsprache und Latein sowie Darstellender Geometrie in der Oberstufe bevorzugen.
1989 Beginn der Umsetzung der Oberstufenreform für Schüler der 5. Klasse. Die Vielzahl der AHS-Formen wird auf vier Grundformen reduziert: Gymnasium, Realgymnasium, Wirtschaftskundliches Realgymnasium und Oberstufenrealgymnasium. Unsere Schule bleibt weiterhin ein Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium. Aber aufgrund der inneren Differenzierung durch alternative Pflichtgegenstände wird die Vielfalt des Bildungsangebots erweitert. Mit der Einführung der Wahlpflichtgegenstände soll den Schülern bei der Wahl der Unterrichtsgegenstände ein gewisses Maß an Mitbestimmung gewährt werden.

Nach einem Bericht von Prof. Johannes Buchacher aus 1994 in der Schrift
"125 JAHRE GYMNASIUM PERAU - ZUR GESCHICHTE DER SCHULE"